GwG-Revision 2026: Was Anwälte und Treuhänder jetzt tun müssen

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Stellen Sie sich vor, die SRO-Prüfung steht an. Der Prüfer fragt: «Können Sie mir das KYC-Dossier für das Mandat XYZ zeigen – Kunde, wirtschaftlich Berechtigter, Risiko-Einstufung?» Wer es strukturiert dokumentiert hat, hat es griffbereit. Wer es «später machen wollte», hat ein Problem.

GwG-Revision 2026: Was Anwälte und Treuhänder jetzt tun müssen

Am 1. Oktober 2026 tritt die revidierte Schweizer Geldwäschereigesetzgebung in Kraft. Bestimmte Beratungstätigkeiten unterstehen dann erstmals den GwG-Sorgfaltspflichten – und damit der Pflicht zum SRO-Anschluss. Betroffene Anwälte, Notare, Treuhänder und Immobilienmakler müssen ab diesem Datum Kunden identifizieren, wirtschaftlich Berechtigte feststellen, den Geschäftszweck abklären und alle Abklärungen nachvollziehbar dokumentieren. Dieser Artikel zeigt, welche Identifikations- und Dokumentationspflichten neu gelten, wie die SRO-Anschluss-Frist läuft und wie betroffene Kanzleien die Anforderungen effizient erfüllen.

Inkrafttreten am 1. Oktober 2026 – keine Übergangsfrist

Das Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen (TJPG) sowie die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Es gibt keine Übergangsfristen für die Sorgfaltspflichten selbst. Wer ab diesem Datum eine unterstellte Tätigkeit ausübt, muss die Pflichten ab diesem Zeitpunkt erfüllen.

Bereits laufende Mandate, die unterstellungspflichtige Beratungstätigkeiten umfassen, sind ab Inkrafttreten ebenfalls GwG-pflichtig. Wer am 1. Oktober 2026 ohne SRO-Anschluss oder interne Compliance-Struktur operiert, riskiert Sanktionen: Für Verletzungen der Meldepflicht drohen Bussen bis zu CHF 500'000 bei Vorsatz und bis zu CHF 150'000 bei Fahrlässigkeit.

Welche Beratungstätigkeiten neu unterstellt sind

Neu unterstellt sind Beraterinnen und Berater, die berufsmässig bei folgenden finanziellen Transaktionen mitwirken:

  • Kauf oder Verkauf von Grundstücken sowie wirtschaftlich gleichwertige Transaktionen (Share Deals)
  • Gründung, Führung und Verwaltung nicht operativer Rechtseinheiten (Sitzgesellschaften)
  • Domizil- und Sitzleistungen (Bereitstellung von Adresse oder Räumen für mehr als 6 Monate)
  • Trust- und Stiftungskonstrukte
  • Einlagen und Ausschüttungen nicht operativer Rechtseinheiten

Übertragungen von Grundstücken oder Rechtseinheiten unter CHF 5 Millionen, deren Zahlung über einen regulierten Finanzintermediär (z. B. eine Schweizer Bank) abgewickelt wird, lösen keine Unterstellung aus – dort greifen bereits dessen GwG-Sorgfaltspflichten.

Ausgenommen bleibt die forensische Anwaltstätigkeit (Gerichts-, Straf-, Verwaltungs- und Schiedsverfahren), selbstbewohntes Wohneigentum, operative Gesellschaften sowie Familien-, Erb- und Schenkungsgeschäfte.

Die Grenze zur Unterstellung ist tätigkeitsbezogen, nicht berufsbezogen. Eine Anwaltskanzlei, die sowohl forensisch als auch im M&A-Bereich tätig ist, muss ihre Mandate triagieren: Forensische Mandate bleiben GwG-frei, strukturierende Transaktionsberatung wird GwG-pflichtig. Immobilienmakler, die Transaktionen über CHF 5 Millionen begleiten, werden verpflichtet; bei Transaktionen unter dieser Schwelle über eine Bank greifen die Sorgfaltspflichten der Bank, nicht des Maklers.

Die neuen Sorgfaltspflichten im Überblick

Unterstellte Berater müssen:

  1. Kunden identifizieren (formelle Feststellung und Überprüfung der Identität)
  2. Wirtschaftlich berechtigte Person feststellen (wer steht hinter der Gesellschaft, wer profitiert wirtschaftlich)
  3. Hintergrund und Zweck bei erhöhtem Risiko abklären (risikobasierter Ansatz)
  4. Alle Abklärungen dokumentieren (so dass eine sachkundige Drittperson sie nachvollziehen kann)
  5. Bei begründetem Verdacht an die MROS melden
  6. Organisatorische Massnahmen treffen (interne Weisungen, Schulung, Benennung eines GwG-Verantwortlichen, dokumentierte AML-Risikoanalyse)

Praktisch heisst das u.a.: Implementierung einer Triage bei Aufnahme der Mandate in unterstellte/nicht unterstellte Tätigkeiten, Implementierung eines Know your Customer-Prozesses, Durchführung einer dokumentierten Risiko-Einstufung sowie Sicherstellung einer korrekten Dokumentation.

Für die Praxis bedeutet das: schriftliche AML-Risikoanalyse, interne GwG-Weisungen, KYC-Prozess bei Mandatsannahme, Dossier pro Geschäftsbeziehung.

SRO-Anschluss: Pflicht, Kosten und Fristen

Unterstellte Berater, die das Berufsmässigkeitskriterium erfüllen, müssen sich einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen. Es gibt derzeit 11 FINMA-anerkannte SRO (VQF, PolyReg, SRO SAV/SNV, SRO Treuhand Suisse und weitere).

Die Kosten liegen im ersten Jahr bei rund CHF 7'000–9'000 (am Beispiel VQF bei ca. 60 Kundendossiers). Laufende Jahresbeiträge: CHF 400 (Stand 2025).

Wer neu eine unterstellte Tätigkeit aufnimmt bzw. unterstellt wird, muss seine Tätigkeit unverzüglich der Aufsicht anzeigen und innert zwei Monaten ein SRO-Anschlussgesuch stellen. Bis zur Anschlussbestätigung dürfen keine neuen Geschäfte im Beraterbereich aufgenommen werden.

Die SRO-Mitgliedschaft ist gesetzliche Pflicht, kein optionales Qualitätssiegel. Wer ohne SRO operiert, riskiert Meldung an die FINMA. Die SRO führt jährlich eine Prüfung durch (oder mandatiert einen externen Prüfer), die die Einhaltung der GwG-Pflichten kontrolliert.

Was die SRO-Prüfung untersucht – und häufige Mängel

Die SRO-Prüfung (jährlich) untersucht:

  • Risikobewertung: Ist sie aktuell, spezifisch und treibt sie die Kontrollen wirklich?
  • Politikrahmen: Stimmt das geschriebene Regelwerk mit der tatsächlichen Praxis überein?
  • Onboarding- und Überwachungsunterlagen: Sind Kundendossiers vollständig, Alerts dokumentiert und behandelt?
  • Schulungen und Screening-Prozesse: Ist das Training aktuell, sind Screening-Treffer nachvollziehbar entschieden?

Die häufigsten Mängel: «The gap between the written framework and actual practice. Firms often have policies that look complete on paper but describe controls they do not fully operate, records that are incomplete, a risk assessment that has gone stale.»

Kanzleien, die erst bei der Prüfung merken, dass ihre Dokumentation lückenhaft ist, erhalten Findings, die formal zu remediate sind und im nächsten Audit nachgeprüft werden. Ein Muster von Findings kann zur Verwarnung, Busse oder zum SRO-Ausschluss führen. Die Empfehlung aus der Praxis lautet: «An issue you fix before the audit is housekeeping; the same issue found by the auditor is a documented finding you must formally remediate.»

Internationale Lessons Learned: Compliance-Fehler kosten

Deutschland zeigt, was passiert, wenn Compliance-Strukturen fehlen. Im Januar 2026 erhielt die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG eine Busse von €325'000 für AML-Mängel.

Die häufigsten Compliance-Fehler nach BaFin: «Failure to establish a risk management system», «Inadequate due diligence measures», «Not retaining required records», «Insufficient monitoring of transactions».

Die Schweizer Revision ist keine Schweizer Eigenheit, sondern Teil einer globalen Verschärfung. Kanzleien, die sich auf «das haben wir schon immer so gemacht» verlassen, werden in der SRO-Prüfung scheitern. Die Best Practices aus Deutschland – risikobasierter Ansatz, laufendes Monitoring, regelmässige Schulungen – sind übertragbar auf die Schweiz.

Praxis: Wie strukturierte Diktat-Dokumentation hilft

Die Dokumentationspflicht ist operativ der grösste laufende Aufwand: Jede Mandatsannahme braucht ein KYC-Dossier – Kunde identifiziert, wirtschaftlich Berechtigter festgestellt, Risiko-Einstufung dokumentiert, Geschäftszweck abgeklärt. Manuelle Dokumentation in Word-Vorlagen oder Excel-Listen kostet 1–2 Stunden pro Mandat.

Voice-to-Text mit automatischer Strukturierung reduziert das auf 5–10 Minuten Diktat vor Ort: Der Anwalt diktiert nach dem Mandatsgespräch «Kunde: Max Mustermann, Ausweis-Nr. XYZ, wirtschaftlich Berechtigter: Mustermann selbst, Zweck: Kauf Liegenschaft Zürich CHF 8 Mio., Risiko: standard, keine PEP, keine Sanktionstreffer». Die KI strukturiert das automatisch in ein KYC-Dossier mit Abschnitten (Kunde, wirtschaftlich Berechtigter, Zweck, Risiko), das in die Mandatsablage geht.

SprichMal kostet CHF 0.27/Tag (Pro Yearly), abgerechnet als CHF 99 pro Jahr. Die Daten werden verschlüsselt in Frankfurt (AWS, EU) gehostet und gemäss GDPR und revDSG verarbeitet. Die Lösung unterstützt Custom Templates: Man lädt 1–3 eigene Dokumente hoch, die KI extrahiert die Struktur (nicht den Inhalt) und wendet sie auf alle künftigen Diktate an. Schweizerdeutsch wird unterstützt.

Zeitersparnis: 1–2 Stunden werden zu 5–10 Minuten. Bei 50 Mandaten pro Jahr sind das 50–100 Stunden gespart. Rechtssicherheit: Die Dokumentation passiert sofort, nicht Tage später im Büro, wenn Details schon vergessen sind.

Fazit: Vorbereitung ist Pflicht, nicht optional

Wer ab 1. Oktober 2026 unterstellt ist und nicht vorbereitet, riskiert Sanktionen. Die Vorbereitung dauert 2–4 Monate (SRO-Wahl, AML-Dokumentation, KYC-Prozess, Schulung). Die SRO-Prüfung kommt 1–2 Jahre nach Anschluss – wer bis dahin keine Compliance-Struktur hat, erhält Findings, die formal zu remediate sind.

Konkrete Schritte bis Oktober 2026:

  1. Betroffenheit klären: Welche Mandate fallen unter die neuen Tätigkeiten?
  2. SRO auswählen: VQF, SRO SAV/SNV, SRO Treuhand Suisse oder PolyReg
  3. AML-Risikoanalyse erstellen: Welche Mandate haben erhöhtes Geldwäschereirisiko?
  4. Interne GwG-Weisungen aufsetzen: Wie identifizieren wir Kunden? Wie stellen wir wirtschaftlich Berechtigte fest? Wie dokumentieren wir?
  5. KYC-Prozess etablieren: Mandatsannahme-Checkliste, Dokumentations-Template, Speicherort
  6. Schulung: Alle Mitarbeitenden, die unterstellte Tätigkeiten ausüben, müssen geschult werden

Effiziente Dokumentations-Tools sind kein Luxus, sondern operative Notwendigkeit. Wer pro Mandat 1–2 Stunden spart, gewinnt nicht nur Zeit, sondern auch Rechtssicherheit. Die SRO-Prüfung fragt: «Können Sie mir das KYC-Dossier für Mandat XYZ zeigen?» – wer es in 5 Minuten diktiert hat, hat es; wer es «später machen wollte», hat ein Problem.

Unsere Einschätzung

Offenlegung: Dieser Abschnitt ist eine redaktionelle Einschätzung von sprichmal.ch — eine Meinung, die die oben belegten Fakten einordnet, aber keine neuen Fakten oder Zahlen einführt. sprichmal.ch ist selbst Anbieter in diesem Markt; wir vergleichen offen und fair, statt Wettbewerber schlechtzureden.

Aus unserer Sicht ist die GwG-Revision 2026 für viele Kanzleien und Treuhandbüros eine operative Zäsur – aber auch eine Chance, Compliance-Prozesse von Anfang an sauber aufzusetzen, statt sie später teuer nachzurüsten. Die Bagatellschwelle von CHF 5 Millionen bei Immobilientransaktionen über eine Bank ist vernünftig; sie verhindert, dass Kleintransaktionen die Anwaltschaft unnötig belasten. Die forensische Ausnahme ist ebenfalls richtig – sie schützt das Anwaltsgeheimnis und die Verteidigungsrechte.

Die SRO-Kosten von CHF 7'000–9'000 im ersten Jahr (am Beispiel VQF) sind für Einzelkanzleien spürbar, aber im Vergleich zu den deutschen Bussen (€325'000 für die VR-Bank Bad Salzungen) sind sie eine Versicherung gegen Aufsichtsfehler. Die jährliche SRO-Prüfung ist kein Schikane, sondern ein Qualitätssicherungsinstrument – wer sie als Sparringpartner nutzt, statt sie zu fürchten, profitiert.

Die Dokumentationspflicht ist der Knackpunkt: Wer sie manuell löst, verliert pro Mandat 1–2 Stunden. Wer sie automatisiert – etwa über strukturierte Diktat-Dokumentation mit Custom Templates, wie SprichMal sie anbietet – reduziert das auf 5–10 Minuten. Bei 50 Mandaten pro Jahr sind das 50–100 Stunden gespart. Für eine Anwaltskanzlei mit einem Stundenansatz von CHF 200–300 ist das ein ROI im fünfstelligen Bereich. SprichMal ist mit CHF 99 pro Jahr günstiger als die meisten Konkurrenten und bietet Schweizer Hosting (Frankfurt, EU), GDPR-Konformität und Schweizerdeutsch-Unterstützung – das ist im DACH-Raum ein Differentiator zu US-Tools wie Otter, die keine lokale Datenhaltung und keine Schweizerdeutsch-Unterstützung haben.

Unsere Empfehlung: Kanzleien und Treuhandbüros sollten bis spätestens Juli 2026 (drei Monate vor Inkrafttreten) ihre SRO-Wahl getroffen, ihre AML-Risikoanalyse erstellt und ihren KYC-Prozess etabliert haben. Wer erst im Oktober startet, steht unter Zeitdruck – und Zeitdruck ist der Feind sauberer Compliance. Die zwei Monate SRO-Anschlussfrist sind verbindlich; wer sie verpasst, muss das der SRO melden, die es an die FINMA weiterleitet. Das ist kein guter Start.

Für kleinere Kanzleien, die nur wenige unterstellte Mandate pro Jahr haben, lohnt sich die Frage: Lohnt sich der SRO-Anschluss (CHF 7'000–9'000 im ersten Jahr), oder sollten wir unterstellte Mandate künftig ablehnen? Das ist eine legitime Abwägung – aber sie sollte bewusst getroffen werden, nicht aus Überforderung. Wer sich für den Anschluss entscheidet, sollte die Compliance-Kosten transparent in die Mandatspreise einrechnen (ca. CHF 150–200 pro unterstelltem Mandat, je nach Volumen).

Für mittlere und grössere Kanzleien, die viele unterstellte Mandate haben, ist die Compliance-Automatisierung kein Luxus, sondern operative Notwendigkeit. Wer heute in effiziente Dokumentations-Tools investiert, spart in den nächsten fünf Jahren Hunderte Stunden – und hat bei der ersten SRO-Prüfung saubere Dossiers statt hektisches Nacharbeiten.


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